Rauchmelderpflicht in Bayern
Im Jahr 2012 forderte der Bayerische Landtag eine Gesetzesänderung der Bayrischen Bauordnung in Bezug auf die Rauchwarnmelderpflicht in Bayern. Zum 1. Januar 2013 trat dann der geänderte Artikel 46 in der BayBO (Bayrische Bauordnung) in Kraft.
Seit diesem Stichtag werden Bauherren in die Pflicht genommen bei einem Neubau Rauchmelder zu verbauen. Eigentümer von Bestandswohnungen und -häusern haben noch eine Schonfrist bis zum 31.12.2017 erhalten.
Einbaupflicht
Neu- und Umbauten | ab 01.01.2013 |
für bestehende Wohnungen | bis 31.12.2017 |
Rauchmelder in welchen Räumen Pflicht?
- Schlafräumen
- Kinderzimmern
- Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen
Verantwortlich
für den Einbau | der Eigentümer |
für die Betriebsbereitschaft | der Besitzer bzw. der Mieter |
RAUCHMELDER RETTEN LEBEN
Brandtote sind Rauchtote
Jeden Monat verunglücken rund 35 Menschen tödlich durch Brände, die meisten davon in den eigenen vier Wänden. Die Mehrheit stirbt an einer Rauchvergiftung. Zwei Drittel aller Brandopfer werden nachts im Schlaf überrascht.
Die jährlichen Folgen in Deutschland: Rund 400 Brandtote, 4.000 Brandverletzte mit Langzeitschäden und über eine Mrd. Euro Brandschäden im Privatbereich. In den meisten Bundesländern ist daher die Installation von Rauchmeldern bereits gesetzlich vorgeschrieben.
Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit: Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus, die ohne vorsorgende Maßnahmen wie Rauchmelder zur Katastrophe führen. Vor allem nachts werden Brände in Privathaushalten zur tödlichen Gefahr, wenn alle schlafen, denn im Schlaf riecht der Mensch nichts. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken dann.
Da bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann, ist ein Rauchmelder der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.
Zigarettenrauch löst übrigens bei qualitativ hochwertigen Rauchmeldern keinen Alarm aus, solange die Zigarette nicht direkt unter den Rauchmelder gehalten wird.